Bauleistungsversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Bauleistungsversicherungen.

Bauleistungsversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Bauleistungsversicherungen

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie als Bauherr vor unvorhersehbaren Schäden am (Roh-)Bau, die während der Bauphase durch höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse (Diebstahl, Vandalismus, Sturm usw.) auftreten. Die maximale Laufzeit der Bauleistungsversicherung beträgt 36 Monate ab Baubeginn. Nicht nur die Bauherren (z.B. Ehepaar) sind versichert, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker. Deshalb ist es durchaus üblich, diese Personengruppen an den Kosten für die Versicherungsbeiträge zu beteiligen. Durch die gemeinsame Absicherung werden Rechtsstreitigkeiten vermieden.

Versicherungsschutz Standard

    • Regen
    • Überflutungen
    • Sturm
    • Hagel
    • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehler
    • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Handwerker
    • mutwillige Zerstörung durch Dritte
    • Vandalismus
    • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen

In einer Bauleistungsversicherung sind nicht versichert

    • maschinelle Einrichtungen
    • Baugeräte und Handwerkszeug
    • Grundstücks- und Erschließungskosten
    • Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren
    • reine Leistungsmängel wie Pfuscharbeiten
    • Diebstahl lagernder Materialien
    • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit gerechnet werden muss

Sinnvolle Deckungssummen

Bei der Ermittlung der Deckungssumme der Bauleistungsversicherung sollte diese den Gesamtkosten des Bauvorhabens entsprechen, also sämtliche Material-, Arbeits- (auch Eigenleistungen) und Nebenkosten umfassen, um sicher zu stellen, dass im Schadensfall alle finanziellen Folgen durch die Versicherung aufgefangen werden. Baunebenkosten wie Architektenhonorare sowie Grundstücks- und Erschließungskosten fließen nicht in die Berechnung ein.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen eine entsprechende Versicherung im Rahmen der bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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