Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Tierhalterhaftpflichtversicherungen.

Tierhalterhaftpflichtversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Nach deutschem Recht haften Tierbesitzer in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vermögen für Schäden, die ihre Haustiere verursachen. Der Gesetzgeber stuft bereits das Halten eines Hundes als potenzielle Gefahr ein. Ob ein Verkehrsunfall durch ein Tier entsteht (z.B. LKW weicht einem Hund aus und verursacht einen großen Unfall) oder das Tier beißt einen Passanten, der es geärgert hat. Die Schadenersatzforderungen der Geschädigten können sehr große Dimensionen erreichen.

Versicherungsschutz Standard

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden
    • Rechtsschutz bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter.

Sinnvolle Deckungssummen

In Deutschland existiert zwar keine generelle Versicherungspflicht für Haustiere, Ausnahmen davon bilden aber Hunde und exotischere Tiere. Für Hunde schreiben manche Bundesländer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor. Ähnlich verhält es sich bei Vogelspinnen, Reptilien und sonstige exotische Tiere. Um solche Exoten überhaupt halten zu dürfen, müssen Sie behördliche Auflagen erfüllen, die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung voraussetzen. Die von uns empfohlene Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung fünf Millionen Euro.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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