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Erstinformation Gasanbietervergleich

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Statusbezogene Information (Erstinformation)

Informationen nach

§ 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV),

 

§ 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie

 

§ 11 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Wolfgang Buitkamp

Wolfgang Buitkamp
Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm.
Geschäftsführender Gesellschafter

VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
Am Börnchen 4
56321 Brey am Rhein

Fon
Fax
Handy
E-Mail
Internet

02628 9869972
02628 9869978
0171 7428851
WBuitkamp@VAF-Koblenz.de
www.VAF-Koblenz.de

Registergericht
Amtsgericht Koblenz
HRB Nr. 4022

Standorte:

 

 

 

 

Hauptstandort

Niederlassung

Büro

Büro

Büro

 

Aachen

Hagen

Potsdam

Neunkirchen v. Wald

Am Börnchen 4
56321 Brey

Tittardsfeld 104
52072 Aachen

Grünstraße 16
58095 Hagen

Kuckucksruf 13
14478 Potsdam

Weischung 12
94154 Neunkirchen v. Wald

Erlaubnisumfang:

Immobilienmakler sowie Vermittlung von Darlehen und
Finanzprodukten gem. § 34 c Abs. 1 S. 1 und 2 GewO



Aufsichtsbehörde:
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel,
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
Fon 02607 49-0
Internet www.vg-rhein-mosel.de

Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO









Aufsichtsbehörde:
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel,
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
Fon 02607 49-0
Internet www.vg-rhein-mosel.de
Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schloßstraße 2, 56068 Koblenz
Fon 0261 106-0
Internet www.koblenz.ihk.de

Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO

Aufsichtsbehörde:
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel,
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
Fon 02607 49-0
Internet www.vg-rhein-mosel.de
Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schloßstraße 2, 56068 Koblenz
Fon 0261 106-0
Internet www.koblenz.ihk.de





Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO)




Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO)


Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO)


Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO










Aufsichtsbehörde:
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel,
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
Fon 02607 49-0
Internet www.vg-rhein-mosel.de
Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schloßstraße 2, 56068 Koblenz

Fon 0261 106-0
Internet www.koblenz.ihk.de

Vermittlerregister:
Versicherungsvermittler Registriernummer
Finanzanlagenvermittler Registriernummer
Immobiliardarlehensvermittler Registriernummer


D-LMND-Q4U3L-58
D-F-141-QiAA-85
D-W-141-UQBQ-54


Deutscher Industrie- und Handelskammer e.V. (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Fon 0180 6005850
(0,20 € / Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,60 € / Anruf)
Internet www.Vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:

Versicherungen
 

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin

 

Fon

0800 3696000

Fax

030 3699000

 

E-Mail

beschwerde@versicherungsombudsmann.de

 

Internet

www.versicherungsombudsmann.de

Kranken- und Pflege-Versicherung
 

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin

 

Fon

0800 2550444

Fax

030 20458931

 

E-Mail

ombudsmann@pkc-ombudsmann.de

 

Internet

www.pkv-ombudsmann.de

Kapitalanlagegesetzbuch
 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

 

Fon

0228 4108-0

Fax

0228 4108 1550

 

E-Mail

poststelle@bafin.de

 

Internet

www.bafin.de

Investmentvermögen
 

Büro der Ombudsstelle des Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42, 10117 Berlin

 

Fon

030 6449046-0

Fax

030 6449046-29

 

E-Mail

info@ombudsstelle-investmentfonds.de

 

Internet

www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Geschlossene AIF
 

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Postfach 640222, 10048 Berlin

 

Fon

030 25761690

Fax

030 25761691

 

E-Mail

info@ombudsstelle.com

 

Internet

www.ombudsstelle.com

Sonstige Vermögensanlagen

Deutschen Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 111232, 60047 Frankfurt

 

Fon

069 23881907

Fax

069 709090-9901

 

E-Mail

schlichtung@bundesbank.de

 

Internet

www.bundesbank.de

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler / -berater gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:
Die ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH bzw. die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH oder eine andere Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH besitzen weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH bzw. die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH oder eine andere Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Berufsrechtliche Regelungen

    • §34c, §34d, §34f und § 34i Gewerbeverordnung (GewO)
    • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
    • Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
    • Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten
Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzanlagen erbringen nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (§ 13 Abs. 5 FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

1. Mögliche Interessenkonflikte
Interessenskonflikte können sich ergeben zwischen der VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben in der Anlagenberatung und in der Anlagenvermittlung aus unserem eigenen (Umsatz-) Interesse am Absatz von Finanzanlagen:


  •  

bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder anderen geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Anlageberatung und Anlagevermittlung;

durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;

bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;


aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzanlagen / Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;

durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;

aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder


bei Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Finanzprodukte (z.B. Investmentfonds) Gegenstand unserer Beratung sind.

2. Zuwendungen
Unser Haus bietet die Dienstleistungen der Anlagenberatung und der Anlagenvermittlung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistungen vom Anbieter der jeweiligen Finanzanlagen, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Plazierungs- und / oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und / oder geldwerte Leistungen. Damit Sie einen Überblick darüber erhalten, in welcher Art und in welchem Umfang uns Zuwendungen in Geld und / oder in Form von geldwerten Leistungen gewährt werden, haben wir Ihnen Einzelheiten dazu nochmals separat  („Allgemeine Informationen des Beraters / Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen“), siehe unten, zusammengefasst. Hierauf dürfen wir an dieser Stelle ergänzend verweisen.

3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Finanzanlagenprodukte beraten werden. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

Schulung der Mitarbeiter;



Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird sowie


Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem der Unternehmensorganisation nach DIN EN ISO 9001 mit jährlicher unabhängiger Überprüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.




Die ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens, einer Bank oder einer Investmentgesellschaft.

Allgemeine Informationen des Beraters / Vermittlers über den Empfang von Zuwendungen
- für Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung -

Der Berater / Vermittler nimmt im Zusammenhang mit der Anlagenberatung und / oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten entgegen, welche er einbehält.:





Die Dienstleistung erfordert erhebliche Aufwendungen sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht. Zu diesem Zweck erhalten wir von Fondsgesellschaften bzw. Verwahrstellen Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Diese Mittel setzen wir ein, um den Aufbau einer effizienten und hochwertigen Infrastruktur zu gewährleisten und damit die Qualität unserer Dienstleistung aufrechtzuerhalten und ständig weiter für Sie zu optimieren.




Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalten wir in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. In der Regel beträgt die Bandbreite der Ausgabeaufschlage 1 - 6 Prozent der Anlagesumme, abweichende Sonderfälle bei einzelnen Produkten sind möglich.







Ferner erhalten wir auf die Bestände der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision kann aus der Verwaltungsvergütung erfolgen (Management Fee; siehe Verkaufsprospekt), die die Fondsgesellschaft dem Fonds in Rechnung stellt, oder aus dem Vermögen der Fonds und wird für die Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 Prozent p.a. (im Durchschnitt meist 0,5 Prozent p.a.) der investierten Beträge. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus den Fondsvermögen der jeweiligen Fonds gezahlt wird.










Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhalten wir einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an uns ausgezahlt wird. Der Anteil, den wir erhalten, beträgt bis zu 60 Prozent der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand am Fondsvermögen Berechnungsgrundlage, erhalten wir eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 Prozent pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 Prozent pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 Prozent pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 Prozent pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 Prozent pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot.


Bei einigen Investmentfonds partizipieren wir auch prozentual an der Wertsteigerung des Investmentfonds (Performance Fee; siehe Verkaufsprospekt).



Darüber hinaus erhalten wir von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten).


Detaillierte Informationen, Insbesondere zur Höhe der vorgenannten Zuwendungen erhalten Sie Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung zu einem konkreten Anlageprodukt.

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