Firmenrechtsschutzversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Geschäftskunden bundesweit in allen Fragen und zum Thema Firmenrechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherungen Firma

 

 

 

 

 

 

 

Der Dschungel an Gesetzen, Verordnungen und Urteilen wird immer komplexer und undurchsichtiger. Professionelle Unterstützung ist in diesem Bereich richtig und sinnvoll. Gerade in Firmenangelegenheiten kann ein Rechtsstreit sehr teuer werden (z.B. Datenschutzgrundverordnung), da mit dem Streitwert auch die Prozesskosten steigen. Oft können berechtigte Ansprüche nicht durchgesetzt werden, weil die finanziellen Mittel fehlen und der Unterlegene alle Kosten tragen muss. Sofern Sie Interesse an einer auf Sie zugeschnittenden kostenfreien Beratung im Bereich Firmenrechtsschutzversicherung haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Anfrageformular. 

Für alle Gewerbetreibende und Freiberufler ist eine Firmenrechtsschutzversicherung empfehlenswert. Die Regularien der selbstständigen Tätigkeiten nehmen deutlich zu (z.B. Datenschutzgrundverordnung, Kassen-Nachschau nach § 146b AO). Da ist es richtig und wichtig im Zweifelsfalle juristische Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Kostenerstattung

Im versicherten Rechtsschutzfall erstattet die Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme

    • gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugenauslagen
    • gerichtliche Sachverständigenkosten, Dolmetscherkosten
    • notwendige Vorschüsse
    • Kosten der Gegenseite (soweit Erstattungspflicht besteht)

Mitversichert

In der Versicherung eingeschlossen sind Sie als Inhaber und Ihre Mitarbeiter.

Sinnvoll kann es sein die Firmen- und Privat-Rechtsschutzversicherungen zu kombinieren, damit auch Ihre Familienmitglieder mitversichert sind. Zusätzlich können weitere Inhaber des Unternehmens für den privaten Rechtsschutzbereich eingeschlossen werden.

Versicherungsschutz im Ausland

Auch Mitarbeiter, die für ihr Unternehmen im Ausland tätig sind, sind versichert. Dabei muss der Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland liegen. Versichert sind Fälle im strafrechtlichen Bereich, bei Bußgeldverfahren oder bei Schadensersatzansprüchen außerhalb von Vertragsangelegenheiten, z. B. wenn ein Mitarbeiter einen Verkehrsunfall erleidet.

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