Bauherrenhaftpflichtversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Bauherrenhaftpflichtversicherungen.

Bauherrenhaftpflichtversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Bauherrenhaftpflichtversicherungen

Wer ein Haus selber baut oder bauen lässt, gilt als Bauherr und hat Pflichten und Haftungsrisiken. Der Bauherr muss z.B. dafür Sorge tragen, dass die Baustelle während der Bauphase ausreichend gesichert ist. Sollte ein Dritter aufgrund eines Schadens an den Bauherrn berechtigte Schadensersatzansprüche stellen, so haftet dieser in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden. Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt zwar in der Regel einen Teil der Kosten ab, allerdings meist nur bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Fällt der Schaden höher aus, benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie bietet wesentlich höhere Deckungssummen als die Privathaftpflicht.

Versicherungsschutz Standard

    • Personenschaden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden
    • Rechtsschutz bei ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen Dritter

    die im Rahmen des Bauvorhabens verursacht werden

Sinnvolle Deckungssummen

Die gängige Mindestdeckungssumme liegen i.d.R. bei fünf Millionen Euro. Aus unserer Erfahrung ist es jedoch empfehlenswert sie auf zehn Millionen festzusetzen und dafür geringfügig höhere Beiträge in Kauf zu nehmen. Das Risiko von Personenschäden ist dabei bei Bauvorhaben nicht zu unterschätzen, und gerade die können schnell höhere Ansprüche zur Folge haben. Bei den genannten Summen handelt es sich meist um Pauschaldeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen eine entsprechende Versicherung im Rahmen der bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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