Privathaftpflichtversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Privathaftpflichtversicherungen.

Privathaftpflichtversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Privathaftpflichtversicherungen

Nach deutschem Recht haften Privatpersonen in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie (oder deren Kinder, für die sie verantwortlich sind) fahrlässig verursacht haben. Wohl dem, der eine Privathaftpflichtversicherung hat. Diese sichert Sie und Ihre Angehörigen vor Forderungen Dritter ab, sobald die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche geltend machen und die Schuldfrage zu Ihren Ungunsten geklärt werden konnte.

Versicherungsschutz Standard

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden
    • Mietsachschäden

Inbegriffen sind i.d.R. folgende Schadensfälle

    • Allmählichkeitsschäden
    • Schlüsselverlust
    • Forderungsausfalldeckung
    • Risiken beim Hüten fremder Hunde
    • Gewässerschäden

Nicht abgedeckte Schadensereignisse

Sinnvolle Deckungssummen

Die private Haftpflichtversicherung gleicht Schäden bis nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme aus. Geht der entstandene Schaden darüber hinaus, muss der Versicherte die Differenz selbst übernehmen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Deckungssumme von Beginn an möglichst, bei attraktiven Versicherungsprämie, hoch anzusetzen. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro.  Viele Versicherungsgesellschaften bieten pauschale Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr zu vertretbaren Prämienhöhen an.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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