Wesen der Privathaftpflichtversicherungen
Nach deutschem Recht haften Privatpersonen in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie (oder deren Kinder, für die sie verantwortlich sind) fahrlässig verursacht haben. Wohl dem, der eine Privathaftpflichtversicherung hat. Diese sichert Sie und Ihre Angehörigen vor Forderungen Dritter ab, sobald die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche geltend machen und die Schuldfrage zu Ihren Ungunsten geklärt werden konnte.
Versicherungsschutz Standard
Inbegriffen sind i.d.R. folgende Schadensfälle
Nicht abgedeckte Schadensereignisse
Sinnvolle Deckungssummen
Die private Haftpflichtversicherung gleicht Schäden bis nur in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme aus. Geht der entstandene Schaden darüber hinaus, muss der Versicherte die Differenz selbst übernehmen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Deckungssumme von Beginn an möglichst, bei attraktiven Versicherungsprämie, hoch anzusetzen. Für Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro. Viele Versicherungsgesellschaften bieten pauschale Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr zu vertretbaren Prämienhöhen an.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können.