Rürup Rente

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Rürup Rente.

Rürup Rente

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Rürup Rente

Sofern Sie nicht gesetzlich rentenversichert sind, bietet die Rürup Rente mit ihrer staatlichen Förderungen eine adäquate Alternative zur Altersvorsorge. Sie ermöglicht nicht nur eine effektive Vorsorge sondern es läßt sich durch Sonderabgaben Ihre Steuerlast während der Einzahlungsphase, je nach individuellem Steuersatz, deutlich senken. Auch wenn es während der Ansparphase einmal zu wirtschaftlichen Problemen kommt, sind Ihre Beiträge sicher, da eine Pfändung im Insolvenzfalle ausgeschlossen ist. Die Rürup Rente wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Die Rürup Rente dient der Vermögensbildung zur Altersabsicherung und wird als lebenslange Rente ausgezahlt.

Leistungsumfang Rürup Rente

    • staatliche Förderung in Form von steuerlichen Vorteilen
    • lebenslange Rente an dem 63. Lebensjahr (vor 2011 abgeschlossene Verträge ab dem 61. Lebensjahr)
    • Sonderausgabenabzug ab dem ersten Euro
    • Überschussbeteiligungen
    • Guthaben pfändungs-, insolvenz- und Hart IV-sicher
    • die Rente ist nicht kapitalisierbar
    • hoher Einmalbetrag vor Rentenbeginn ermöglicht eine hohe Steuerersparnis

Zwei Modelle der Rürup Rente

    • Rürup Rentenversicherung im Sinne einer privaten Rentenversicherung
    • Rürup Fondssparplan in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren

Beiträge der Rürup Rente

Es existiert kein Mindestbeitrag für die Rürup Rente in der Ansparphase. Die Idee ist, dass Selbstständige und Freiberufler mit einem höheren Einkommen den Betrag so hoch ansetzen, dass eine ausreichende finanzielle Absicherung im Rentenalter gewährleistet werden kann. Aktuell sind 70 Prozent der Versorgungsaufwendungen steuerlich absetzbar. Dieser Betrag steigt jedes Jahr um zwei Prozent, so dass Sie im Jahr 2025 100 Prozent der Versorgungsaufwendungen steuerlich absetzen können. Es werden Beiträge bis zu 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten berücksichtigt. Derzeit können Sie also als Single maximal 12.800 Euro und als Verheirateter maximal 25.600 Euro steuerlich absetzen.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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