Private Krankenversicherungen

Die VAF eine Business Unit der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH unterstützt seit ihrer Gründung im Jahre 2010 Privatkunden bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Private Krankenversicherungen.

Private Krankenversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

Wesen der Privaten Krankenversicherungen

Die private Krankenversicherung ist eine Krankheitsvollversicherung. Es gilt die gesetzliche Vorgabe, dass jeder Bürger / jede Bürgerin in Deutschland über eine Krankenversicherung verfügen muss. Ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen können Sie selbst wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. Entscheiden Sie sich für die Private Krankenversicherung, kommt diese im Krankheitsfall für Ihre Behandlungskosten auf.

Versicherungsschutz Standard

    • Erstattung von Arzt oder Krankenhausrechnungen
    • das Leistungsspektrum der Privaten übersteigt i.d.R. das der Gesetzlichen Krankenversicherungen
    • Kuren
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • Krankentransporte

Versicherungsschutz Optional

    • Einbindung von aufwendigen oder alternativen Behandlungsmethoden
    • rezeptfreie Medikamente
    • Sehhilfen
    • Chefarztbehandlung
    • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • Behandlungskosten einer Psychotherapie

Beiträge der privaten Krankenversicherung

Die Prämienhöhe für die private Krankenversicherung wird individuell vereinbart. Entscheidend sind unter anderem Beruf, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn. Je höher das Risiko einer Erkrankung, desto höher der Beitrag. Auch die individuell vereinbarten Leistungen spielen eine wichtige Rolle. Dabei gibt es zwischen den verschiedenen Anbietern, aber auch innerhalb der Tarife erhebliche Unterschiede. Neben dem Basistarif stellen die Anbieter zahlreiche weitere Tarife zur Verfügung, die sich hinsichtlich der Leistungen, Selbstbeteiligungen und Beiträge teilweise gravierend unterscheiden.

Die Tarife können flexibel an persönliche Bedürfnisse, Risiken und Ansprüche angepasst werden. Gewöhnlich wird grundlegend zwischen Basis-, Standard- und Komforttarif unterschieden. Dazu können je nach Vereinbarung Zusatztarife für höhere Kostenerstattung und besondere Behandlungen abgeschlossen werden.

Grundsätzlich gilt, privat kann sich jeder versichern, der nicht gesetzlich pflichtversichert ist. Die Beitragsbemessungsgrenzen der Versicherungspflichtgrenze sowie andere Regelungen (z.B. Studenten, Beamte und Selbstständige)  teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre bestehende Versicherung überprüfen und Ihnen die bestmöglichen Alternativen vorstellen können.

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